Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland, und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaneutral werden und uns gleichzeitig unabhängig vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.
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Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat sich der Anteil von erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland von 6,3 Prozent auf 41,1 Prozent im Jahr 2021 erhöht. Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von mindestens 80 Prozent im Jahr 2030, das hat die Bundesregierung in der Neufassung des EEG 2023 festgehalten. Ebenso wurde gesetzlich verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im "überragenden öffentlichen Interesse" liegt und der "öffentlichen Sicherheit" dient.
Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, schafft das EEG mit steuerlichen Entlastungen, Entbürokratisierung und höheren Vergütungssätzen Anreize für die eigene Solaranlage.
Einkommens- und Gewerbesteuerbefreiung: ab 2023 werden Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp.
Keine Anwesenheitspflicht für Netzbetreiber: Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist.
keine Wirkleistungsbegrenzung: die Regel, dass nur maximal 70 % der Nennleistung einer PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden darf, entfällt für neue Anlagen mit einer Leistung bis 25 kWp, die ab 01.01.2023 in Betrieb gehen.
Bestandsanlagen bis 7 kWp müssen diese Regelung dann auch nicht mehr einhalten. Die Wirkleistungsbegrenzung gilt über den Jahreswechsel hinaus ausschließlich für Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp.
Standortunabhängige Förderung: erstmals werden auch PV-Anlagen gefördert, die nicht auf einem Hausdach installiert sind, sondern beispielsweise auf dem Garagendach, am Balkon oder im Garten.
Flexibles Erzeugermodell: Zukünftig können sich Betreiber jährlich entscheiden, ob sie ihre PV-Anlage ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen oder einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen.