DTS Datentechnik GmbH
Elektrotechnik - Sicherheitstechnik - Technisches Gebäudemanagement


Erneuerbare Energien



Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland, und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaneutral werden und uns gleichzeitig unabhängig vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.
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Der Ausbau erneuerbarer Energien im EEG 2023

Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat sich der An­teil von erneuer­baren Energien am Brutto­strom­ver­brauch in Deutsch­land von 6,3 Pro­zent auf 41,1 Pro­zent im Jahr 2021 er­höht. Ziel ist ein Aus­bau der erneuer­baren Ener­gien am Brutto­strom­ver­brauch von min­des­tens 80 Prozent im Jahr 2030, das hat die Bundes­regierung in der Neu­fassung des EEG 2023 fest­gehalten. Eben­so wurde gesetz­lich ver­ankert, dass die Nut­zung erneuer­barer Ener­gien im "über­ragen­den öffent­lichen Inter­esse" liegt und der "öffent­lichen Sicher­heit" dient.


Um die ambitionierten Ziele zu er­reichen, schafft das EEG mit steuer­lichen Ent­lastungen, Ent­büro­kra­tisierung und höheren Ver­gütungs­sätzen An­reize für die eigene Solar­anlage.


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Änderungen ab 01.01.2023

Einkommens- und Gewerbesteuer­befreiung: ab 2023 werden Anla­gen mit einer Leis­tung bis 30 kWp von der Ein­kommens- und Gewerbe­steuer befreit. Bis­lang galt die Befreiung nur für An­lagen bis 10 kWp.


Keine Anwesenheitspflicht für Netz­betreiber: Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nö­tig, dass bei der Inbetrieb­nahme der Netz­betreiber an­wesend ist.


keine Wirkleistungsbegrenzung: die Regel, dass nur maxi­mal 70 % der Nenn­leistung einer PV-Anlage in das öffent­liche Strom­netz ein­gespeist wer­den darf, ent­fällt für neue Anlagen mit einer Leis­tung bis 25 kWp, die ab 01.01.2023 in Betrieb gehen.

Bestands­anlagen bis 7 kWp müssen diese Rege­lung dann auch nicht mehr ein­halten. Die Wirk­leis­tungs­begren­zung gilt über den Jahres­wechsel hinaus aus­schließ­lich für Bestands­anlagen zwischen 7 und 25 kWp.


Standortunabhängige Förderung: erst­mals werden auch PV-Anlagen geför­dert, die nicht auf einem Haus­dach installiert sind, sondern beispiels­weise auf dem Garagen­dach, am Balkon oder im Garten.


Flexibles Erzeugermodell: Zukünftig können sich Betreiber jähr­lich ent­scheiden, ob sie ihre PV-Anlage aus­schließ­lich für den Eigen­bedarf nutzen oder einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffent­liche Netz ein­speisen.

 
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